Pressemitteilung: Lütticher Richter entscheiden in Verfahrensfragen zu Gunsten Von der Leyen & Co. – mit fragwürdiger Begründung
Entscheid der Anklagekammer des Lütticher Appellationshof
Während gegen Ursula von der LEYEN, Albert BOURLA sowie die Pharmakonzerne PFIZER und BIONTECH schwere Verdachtsmomente von Korruption, illegaler Vorteilsnahme, Vernichtung öffentlicher Dokumente und Amtsanmaßung im Zusammenhang mit der Aushandlung und dem Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Impfstoffen gegen COVID 19 durch die Europäische Union vorliegen, erklärte die Anklagekammer Lüttich mit einer Entscheidung vom 20. Januar 2025 alle Beschwerdeführer, d. h. rund 1000 Personen, zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mehrere europäische politische Parteien und Bürgervereinigungen, für unzulässig, gegen die Beschuldigten zu klagen, obwohl diese vorsätzlich die Grundrechte der europäischen Bürger auf Transparenz und freie und informierte Zustimmung in Gesundheitsfragen verletzt hatten.
Mit der Feststellung, dass „die Verletzung eines Rechts, auch wenn es als Grundrecht angesehen wird, nicht notwendigerweise das Vorliegen eines Schadens für denjenigen bedeutet, der sich darauf beruft“, traf die Anklagekammer in Lüttich eine Entscheidung, die der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) widerspricht, der grundsätzlich der Ansicht ist, dass jede Verletzung eines Grundrechts per se einen Schaden für den Einzelnen bedeutet. Wenn ein Grundrecht aber nicht mehr vom Gericht durchgesetzt wird, hört es auf zu existieren.
Dieses Infragestellen der bloßen Existenz der grundlegenden Menschenrechte in Europa, um jegliche rechtlichen Schritte gegen Frau von der Leyen, Herrn BOURLA und die Unternehmen PFIZER und BIONTECH zu verhindern, ist nicht hinnehmbar! Deshalb werden wir uns damit nicht zufrieden geben.
Zwar entspricht dieser Entscheid nicht dem, was wir erhofft hatten, doch Tatsache ist auch, dass aufgrund dieses Verfahrens alle Kläger auf legale Weise eine unzensierte Kopie des Vertrags von PFIZER und BIONTECH mit den Staaten der Europäischen Union, sowie eine Kopie der Bestellscheine für Impfstoffe aus den Mitgliedsstaaten erhalten haben.
Die Veröffentlichung dieser Verträge wird seit mehr als vier Jahren von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Bürgerbeauftragten (die Ombudsfrau), dem Europäischen Rechnungshof und im weiteren Sinne von vielen europäischen Bürgern lautstark gefordert. Durch den Entscheid der Lütticher Anklagekammer und der damit einhergehenden Einstellung der Untersuchungen gegen die Beklagten, unterliegen diese Dokumente für alle Parteien, die keine Kassationsbeschwerde einreichen, heute nicht mehr der Geheimhaltung, welche in einem laufenden Untersuchungsverfahren gegeben ist.
Da die Entscheidung des Gerichts vom 20. Januar 2025, unserer Meinung nach, nicht dem Grundgesetz entspricht, haben wir jedoch beschlossen, diese Entscheidung beim Kassationshof anzufechten.
Wir behalten uns darüber hinaus weitere juristische und politische Schritte vor.
Für Vivant Ostbelgien
Elena Peters, Diana Stiel, Alain Mertes, Michael Balter
Vivant Ostbelgien schließt sich Klage gegen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an
Möglicher Amtsmissbrauch, Vernichtung öffentlicher Dokumente und Korruptionsverdacht
Nachdem Vivant Ostbelgien bereits im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Resolutionsvorschlag zur Offenlegung aller Verträge sowie der gesamten Kommunikation der EU mit dem Pharmakonzern Pfizer/BioNTech eingebracht hatte, geht die Partei nun den nächsten Schritt und schließt sich einer Klage gegen die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an. Es geht um die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs, der Vernichtung wichtiger öffentlicher Dokumente und möglicher Korruption. In all diesen Punkten hat die Kommissionspräsidentin nach Ansicht des belgischen Klägers, Frédéric Baldan, gegen geltendes belgisches Recht verstoßen. Dieser Klage schließt sich Vivant Ostbelgien nun an.
Die V.o.G. Vivant Ostbelgien sowie ihre Mitglieder Michael Balter, Diana Stiel und Alain Mertes werfen Ursula von der Leyen vor, mit diesen mutmaßlichen Gesetzesverstößen das Recht auf Transparenz und das Vertrauen in die europäischen Institutionen zu verletzen. „Es handelt sich um Grundrechte und deren Verletzung durch Frau Ursula von der Leyen, das schädigt den Rechtsstaat sowie die Demokratie in Europa und in Belgien“, so steht es in der Anklageschrift, die Vivant Ostbelgien am 12. Oktober 2023 bei dem zuständigen Untersuchungsrichter am Gericht Erster Instanz in Lüttich hinterlegt hat.
Worum geht’s?
Als sich Ende 2020 abzeichnete, dass Pfizer/BioNTech einen Corona-Impfstoff auf den Markt bringen würde, gab es eine Diskussion in der EU, ob man nicht gemeinsam Impfstoffe ordern sollte. Mit dem gemeinsamen Vorgehen wollte man vermeiden, dass sich die Mitgliedstaaten gegenseitig Konkurrenz machen. Zudem erhoffte man sich durch gemeinsames Vorgehen mehr Gewicht in den Verhandlungen mit den Pharmakonzernen. Geführt wurden die Verhandlungen des ersten und zweiten Ankaufsvertrags mit Pfizer/BioNTech von einem gemeinsamen Verhandlungsteam, dem Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission und Sachverständige aus mehreren Mitgliedstaaten angehörten. Dieses Team verhandelte gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten und in ihrem Namen unter der Leitung des Lenkungsausschusses für Impfstoffe.
Die Verhandlungen für den dritten Ankaufvertrag übernahm dann jedoch die deutsche Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich. Ein Mandat der Mitgliedstaaten habe sie dafür nicht gehabt, klagen die drei Vivant-Mandatare im PDG. Auch gäben die EU-Verträge eine solche Vorgehensweise nicht her. Die Kommissionspräsidentin habe kein Recht gehabt, geheime persönliche Verhandlungen mit Pfizer/BioNTech zu führen. Damit verstoße sie gegen Art. 227 des belgischen Strafgesetzbuches.
Zweitens wirft Vivant von der Leyen vor, die SMS-Nachrichten, die sie mit dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, in dieser Sache ausgetauscht habe, nicht zu veröffentlichen. Es wird zudem vermutet, dass diese vernichtet wurden. Das stelle einen Verstoß gegen Art. 242 der belgischen Strafgesetzgebung dar.
Drittens bezichtigen die drei Parlamentarier der PDG-Oppositionspartei Vivant die Kommissionspräsidentin der „illegalen Vorteilsnahme und Korruption“. Diese Themen sind Gegenstand der Art. 246 bis 253 des belgischen Strafgesetzbuches. Konkret werfen die Abgeordneten der Kommissionspräsidentin vor, sie habe möglicherweise eine persönliche Beziehung zu Albert Bourla unterhalten, ohne diese, wie erforderlich, vorab öffentlich erklärt zu haben. Dieser Verdacht werde durch die Tatsache, dass die EU rund 80% des gesamten Ankaufsvolumen an ein einziges Unternehmen, den Pharmariesen Pfizer/BioNTech, vergeben habe, untermauert.
Die Klageschrift führt auch eine vergleichbare Klage und ein Urteil des Obersten südafrikanischen Gerichts, des „High Court of South Africa – Pretoria Division“ an. Das Gericht in Pretoria hatte das Gesundheitsministerium Südafrikas dazu verurteilt, der klagenden Partei eine integrale Kopie der Kaufverträge für Impfstoffe beim Pharmakonzern Pfizer/BioNTech auszuhändigen. Der Richter hatte geurteilt: „In meinen Augen ist es selbstverständlich, dass es ein öffentliches Interesse an der Offenlegung der Dokumente gibt.“
Da diese Dokumente einschließlich der Konditionen des Handels öffentlich seien, gebe es keinen Grund, so die Kläger, dass die EU-Kommission die vergleichbaren Verträge, die die EU mit Pfizer/BioNTech geschlossen habe, nicht veröffentlicht.
Die Brüsseler Behörde hat sich bislang trotz eindringlicher Nachfrage durch EU-Abgeordnete, Journalisten, Verbände und Bürger strikt geweigert, die Verträge des Deals zu veröffentlichen, in dem es laut EU-Rechnungshof um nicht weniger als 1,8 Milliarden Impfstoffdosen im Gesamtwert von rund 35 Milliarden Euro geht. Und das, so die Kläger, obwohl es kein bekanntes Mandat der EU-Mitgliedstaaten an die Kommission gab, den Vertrag vom 7. Mai 2021 mit Pfizer/BioNTech zu verhandeln und abzuschließen. Der EU-Rechnungshof hatte die gleiche Feststellung in einem Bericht gemacht, der am 13. September 2022 veröffentlicht worden war. Auch die Nachfrage des Rechnungshofes ignorierte die EU-Kommission. Und das, so steht dort zu lesen, trotz der Intervention der EU-Ombudsfrau. Diese hatte der Kommission „schlechte Verwaltung“ vorgeworfen und sie aufgefordert, ihre Recherchen nach dem verschwundenen SMS-Austausch zu intensivieren.
Es mehren sich Gerüchte, dass die Textnachrichten auf dem Handy von Kommissionspräsidentin von der Leyen nicht mehr auffindbar sind und wahrscheinlich gelöscht wurden. Kritiker der Vorgehensweise der EU-Behörde und vor allem ihrer obersten Vertreterin werfen dieser vor, durch ihr Handeln und die Konzentration auf einen spezifischen Lieferanten die eigene Verhandlungsposition geschwächt zu haben und wahrscheinlich deswegen zu hohe Preise gezahlt zu haben. „Gelder“, so die drei Vivant Abgeordneten, „die auch von belgischen Steuerzahlern kommen. Auch deshalb wollen wir unbedingt Licht in diesen Skandal bringen und haben uns der Klage unseres Mitbürgers angeschlossen.“
Vivant Ostbelgien
Diana Stiel, Alain Mertes, Michael Balter
Umstrittener Impfstoff-Deal
Gericht weist „Pfizergate“-Klage gegen von der Leyen ab
Ein Belgier hatte die EU-Kommissionschefin wegen Korruption beim Einkauf von Covid-Impfstoff verklagt – erfolglos. Es laufen aber noch weitere Klagen.
24.1.202513:36 Uhrteilen

Florian Philippot ist Ankläger in einem Strafverfahren gegen Ursula Von der Leyen und Albert Bourla Pfizer, hier am 06.12.2024Foto: Bourguet Philippe/imago

Von Eric Bonse
Brüssel taz | Neue Wende im „Pfizergate“: Ein Gericht im belgischen Lüttich hat mehrere Klagen gegen EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen abgewiesen. Dabei geht es um die Beschaffung von COVID-19-Impfstoff beim US-Pharmakonzern Pfizer, die von der Leyen ab 2020 organisiert hatte.
Die Klage eines belgischen Lobbyisten sei nun für unzulässig erklärt worden, berichten belgische Medien. Der belgische Lobbyist Frédéric Baldan hatte im April 2023 Strafanzeige wegen Machtmissbrauchs, Vernichtung öffentlicher Dokumente und Korruption gestellt.
Baldan beschuldigte von der Leyen unter anderem, sich geweigert zu haben, SMS-Kurznachrichten von ihrem Handy offenzulegen, die offenbar an Pfizer-Chef Albert Bourla gingen. Außerdem warf er ihr vor, ihre Kompetenzen überschritten und zum eigenen Vorteil gehandelt zu haben.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Baldans Klage nicht zulässig sei, da er keinen persönlichen Schaden nachweisen konnte. Auch habe er kein legitimes Interesse gehabt, in diesem Fall zu klagen. Dasselbe gelte für die Klagen von Impfgegnern und anderen Beteiligten.
Impfdosen für 35 Milliarden Euro
Allerdings besteht weiterhin ein großes öffentliches Interesse an der Angelegenheit. Bei dem strittigen Vertrag mit Pfizer ging es um den Kauf von 1,8 Milliarden Impfstoffdosen gegen Covid-19 im Wert von über 35 Milliarden Euro. Viele davon wurden nicht gebraucht.
Deshalb gab es Proteste und Klagen von EU-Ländern, die in den Impfstoff-Deal mit Pfizer eingebunden waren. Außerdem klagte die US-Zeitung New York Times auf Herausgabe der SMS vom Handy der Kommissionspräsidentin. Daneben laufen auch noch Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Das Urteil aus Lüttich bedeutet für von der Leyen daher nur einen Teilsieg, kein Ende der juristischen Aufarbeitung. Die EU-Kommission hatte eingeräumt, dass ihre Chefin die fraglichen SMS geschrieben hat. Dabei sei es aber nicht um Vertragsverhandlungen gegangen. Zudem seien die Kurznachrichten nicht gespeichert worden.
Der deutsche Europaabgeordnete Martin Sonneborn von der Satirepartei Die Partei will sich damit nicht zufriedengeben. „Wenn jemand über 35 Milliarden Euro öffentlicher Gelder in den Sand setzt, ist der Schaden ein allgemeiner“, sagte er der taz. „Das Geld fehlt für Waff…,pardon: Infrastruktur und Bildung“, fügte er augenzwinkernd hinzu.
Auch Baldan kritisiert die fehlende Aufarbeitung. „Die EU ist nun ein Raum der Unfreiheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit geworden“, erklärte er nach seiner Niederlage vor Gericht. Demgegenüber äußerte sich von der Leyens Anwalt zufrieden. Die Anschuldigungen seien falsch gewesen. Die EU-Kommission wollte den Fall nicht kommentieren.